|
Wichtige Leistungen in der Autoversicherung und Kfz-Versicherung |
|||
|
|
||
|
| Neben der Neupreisentschädigung gibt es über 80 weitere Tarifmerkmale bei Autoversicherungstarifen. Hier finden Sie die wichtigsten: Deckungssumme Kfz-HaftpflichtIn der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es neben der gesetzlichen Mindestdeckungssumme einen verbesserten Versicherungsschutz von 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigter Person. Im Allgemeinen empfiehlt es sich einen Tarif mit einer 100 Millionen Euro Deckung zu wählen, da bei Großschadenereignissen auch eine 50 Millionen Euro Deckung oftmals nicht mehr ausreichend ist. Werkstattbindung Tarife mit Werkstattbindung ermöglichen einen günstigeren Kaskobeitrag. Der Versicherungsnehmer wählt im Kaskoschadenfall eine der angegebenen Partnerwerkstätten in seiner Nähe aus, in der das Fahrzeug repariert werden muss. Eine solche Bindung ist nur bei Fahrzeugen empfehlenswert, die nicht aufgrund einer Herstellergarantie an eine bestimmte Vertragswerkstatt gebunden sind. Ausführliche Informationen zu Vor- und Nachteilen der Werkstattbindung finden Sie unter www.werkstattbindung.de. Mallorca-Police Bei der Mallorca-Police handelt es sich um eine Auslandszusatzabdeckung in der Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Die Mallorca-Police lässt sich beim jeweiligen Versicherungsunternehmen für die Dauer von einem bis zwölf Monaten erwerben. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor hohen Kosten, die entstehen können, wenn ein selbstverschuldeter Schaden im Ausland die dort zumeist niedrigen Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung übersteigt. Schutzbrief Der Einschluss eines Schutzbriefes ist in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei den meisten Versicherungsunternehmen gegen geringen Aufpreis möglich. Er empfiehlt sich für alle, die kompetente Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder Diebstahls des versicherten Fahrzeugs im Inland benötigen. Rabattretter Ab der Schadensfreiheitsklasse 25 (manchmal bereits ab der Schadensfreiheitsklasse 23) ist es möglich und sinnvoll einen Tarif mit Rabattretter abzuschließen. Damit wird gewährleistet, dass im Schadensfall keine Zurückstufung um eine oder mehrere Schadensfreiheitsklassen (echter Rabattretter) bzw. keine Erhöhung des Versicherungsbeitrags (unechter Rabattretter) erfolgt. Weitere Informationen zum Rabattretter finden Sie unter www.rabattretter-autoversicherung.de. Zusammenstoß mit Wildtieren Die Teilkaskoversicherung bietet eine Absicherung im Falle eines Zusammenstoßes mit Wildtieren. In einigen Tarifen besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit den Zusammenstoß mit Nutztieren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen) oder auch mit allen Tieren einzuschließen. Personen, die überwiegend auf Landstraßen unterwegs sind, sollten die Möglichkeit einer Komplettabsicherung wahrnehmen. GAP-Deckung Bei Leasingfahrzeugen hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine GAP-Deckung zu seiner Kaskoversicherung abzuschließen. Gerade bei höherwertigen Leasingfahrzeugen reicht eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung oft nicht aus, um die Kosten im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls zu decken. Die Vollkasko übernimmt in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert, keinesfalls aber den Ablösewert der Leasinggesellschaft. Dieser kann den Wiederbeschaffungswert um einiges übersteigen. Die GAP-Deckung stellt sicher, dass diese Differenz von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Grobe Fahrlässigkeit Ein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit sollte im Rahmen jeder Kfz-Versicherung gegeben sein. Andernfalls bietet das Versicherungsunternehmen bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel, dem Benutzen eines Handys ohne Freisprecheinrichtung oder dem Einstellen des Navigationsgerätes keinen Versicherungsschutz. Marderbiss Marderbisse treten sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten vermehrt auf. Bei der Wahl ihrer Kfz-Versicherung empfiehlt es sich folglich eine Teilkaskoversicherung zu wählen, die für Schäden durch Marderbisse aufkommt. Viele Kfz-Versicherungen bieten nicht mehr nur die Regulierung direkter Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, sondern an allen Materialen an. Im besten Falle werden auch Folgeschäden bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. |
|
| ©2011 Aspect Online AG | Impressum |