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Die Neupreisentschädigung ist eine Zusatzleistung der Kfz-Versicherung. Sie ist Teil der Kaskoversicherung und verbessert den Schutz bei einem selbst verschuldeten Totalschaden oder einem Diebstahl. Mit der Neupreisentschädigung erhalten Neuwagenkäufer für eine bestimmte Zeit nach dem Kauf den Neuwert ersetzt. Bei manchen Versicherern heißt der Schutz auch Neuwertentschädigung, beide Begriffe sind identisch.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Neupreisentschädigung?
  3. Anforderungen der Versicherungen
  4. Verwandte Themen
  5. Weiterführende Links
  6. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Neupreisentschädigung erhält ein Neuwagenkäufer nach einem Totalschaden oder Diebstahl den Neuwert statt des Wiederbeschaffungswertes.
  • Dieser Schutz gilt immer nur für eine bestimmte Frist nach dem Kauf.
  • Wer ein Fahrzeug mit Tageszulassung kauft, sollte auf die Versicherungsbedingungen achten. In vielen Fällen gilt für den Käufer dann keine Neupreisentschädigung.

Was ist die Neupreisentschädigung?

Nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder nach einem Diebstahl muss die Kaskoversicherung eigentlich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zahlen. Wer also seinen zwei Jahre alten VW Golf in den Graben gefahren hat, bekommt von der Kfz-Versicherung genügend Geld inklusive der Resteverwertung, um wieder einen zwei Jahre alten VW Golf zu kaufen.

Viele Autofahrer möchten stattdessen lieber den höheren Neuwert des Fahrzeugs erhalten, um sich erneut einen Neuwagen kaufen zu können. Dann können sie eine Kfz-Versicherung abschließen, die in der Kasko eine Neupreisentschädigung (auch Neuwertentschädigung) enthält. Sie gilt nur für Neuwagenkäufer und legt fest, dass für eine bestimmte Zeit nach dem Autokauf statt des Wiederbeschaffungswertes der komplette Neuwert gezahlt wird.

Nicht alle Kfz-Tarife haben eine Neupreisentschädigung eingeschlossen. Bei einigen der günstigen Basistarife zahlen die Versicherer generell nur den Wiederbeschaffungswert oder sie zahlen für eine kurze Frist von drei oder sechs Monaten die Neupreisentschädigung. Bessere Regelungen legen fest, dass für 12 oder 24 Monate nach dem Autokauf bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl der Neuwert gezahlt wird. In Ausnahmefällen läuft die Frist sogar 60 Monate.

Die Anforderungen der Versicherungsgesellschaften bei der Neupreisentschädigung

Das wesentliche Entscheidungskriterium bei der Prüfung ist das Datum der Erstzulassung. Verivox hat die Leistungen von über 500 Kfz-Versicherungstarifen im März 2021 ausgewertet. So waren die Leistungen bei der Neupreisentschädigung verteilt.

Neupreisentschädigung - Tariftest 2021

Dauer der Neupreisentschädigung
Anteil der Tarife
Mind. 24 Monate 42%
12 oder 18 Monate 29%
6 oder 9 Monate 13%
3 Monate 6%
Keine Neupreisentschädigung 9%

Die Kaufpreisentschädigung

Die Neupreisentschädigung greift nur bei einer Neuwagen Versicherung. Wer einen Gebrauchtwagen versichern will, kann stattdessen eine Kaufpreisentschädigung vereinbaren. Sie funktioniert ähnlich: Der Versicherer erstattet innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei Totalschaden oder Diebtahl den tatsächlich bezahlten Kaufpreis des Fahrzeugs, nicht den aktuellen Wert.

Die Kaufpreisentschädigung haben die Versicherer später eingeführt und die Fristen sind nicht immer so verbraucherfreundlich wie bei der Neupreisentschädigung. So bietet immer noch jeder dritte Kfz-Versicherungstarif überhaupt keine Kaufpreisentschädigung. Verivox hat auch die Leistungen für die Kaufpreisentschädigung ausgewertet. Die Tabelle unten zeigt die Ergebnisse.

Bei zahlreichen Tarifen ist also die Regelung für Neuwagenkäufer besser als die für Gebrauchtwagenkäufer. Das wird wichtig bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung. Autokäufer sollten darauf achten, dass dann meist die Regelungen für die Kaufpreisentschädigung gelten. Einige Versicherer haben aber das Problem erkannt und behandeln Tageszulassungen für kurze Frist wie Neuwagen. Vor dem Versicherungsabschluss lohnt sich also eine Nachfrage beim Versicherer oder Vermittler.

10 Prozent mehr zahlen für besseren Schutz

Es sind besonders die preisgünstigen Basistarife, die eher schwache Leistungen bei der Neupreis- und Kaufpreisentschädigung haben. Wer als Käufer eines Neuwagens oder eines Gebrauchten besseren Schutz haben möchte, muss deshalb in der Regel auch etwas mehr zahlen und einen Standard- oder Komforttarif abschließen.

Für einen Tarif, der 24 Monate den Neuwert entschädigt, zahlen Verbraucher circa 10 Prozent mehr. Bei der Kaufpreisentschädigung liegt der Zuschlag etwas höher, circa 15 Prozent. Dafür erhalten Autofahrer auch einen Tarif, der generell leistungsstärker ist - nicht nur in der Entschädigung im Fall eines Totalschadens. Für die Analyse hat Verivox in fünf Modellfällen die jeweils fünf preiswertesten Tarife mit und ohne Neuwert- bzw. Kaufwertentschädigung verglichen.

Kaufpreisentschädigung - Tariftest 2021

Dauer der Kaufpreisentschädigung
Anteil der Tarife
Mind. 24 Monate 31%
12 oder 18 Monate 29%
6 oder 9 Monate 2%
3 Monate 4%
Keine Kaufpreisentschädigung 34%

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