| Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung sollte nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang stimmen. Für Neuwagenbesitzer lohnt sich auf alle Fälle der Abschluss einer Versicherung mit Neupreisentschädigung.
Was ist die
Neupreisentschädigung?
Unter einer Neupreis- oder Neuwertentschädigung versteht man die Erstattung des Neupreises eines Fahrzeugs an den Versicherungsnehmer unabhängig vom jeweiligen Zeitwert. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt.
Eine Neupreisentschädigung greift im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls in der Kaskoversicherung, sofern das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Diese Grenzen variieren je nach Gesellschaft und Tarif zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
Für wen die
Neupreisentschädigung interessant ist:
Die Neupreisentschädigung ist in vielen Tarifen beitragsfrei mitversichert und gilt für Ersterwerber eines Fahrzeugs. Diese Vertragsoption trägt dem teilweise erheblichen Wertverlust eines Fahrzeuges im ersten Jahr Rechnung und schützt so im Falle eines Totalschadens oder Unfalls vor erheblichen finanziellen Verlusten. Für Neuwagenbesitzer ist eine Autoversicherung mit Neupreisentschädigung daher unbedingt erforderlich.
Für wen die Neupreisentschädigung nicht interessant ist:
Eine Neupreisentschädigung kommt für Besitzer eines Gebrauchtwagens nicht in Frage. Einige Versicherungen bieten jedoch eine vergleichbare Deckung jetzt auch für gebrauchte Fahrzeuge aus einem Privatkauf an.
Tipp: Üblicher ist aber eine sogenannte Garantieversicherung, durch die der Versicherungsnehmer zumindest ein Jahr lang gegen unliebsame Überraschungen wie plötzlich auftretende teure Reparaturen abgesichert ist.
Welche Versicherungen und Autoversicherungstarife bieten eine Neupreisentschädigung:
Hier erfahren Sie, welche Versicherungstarife in der Autoversicherung über eine Neupreisentschädigung verfügen. Zur Liste der Autoversicherungen mit Neupreisentschädigung. |